1.DEKZV
Liebe Weißzüchterinnen und Weißzüchter,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das geplante Zuchtprogramm für weiße Katzen in Form eines genehmigungspflichtigen Tierversuchs am 09.10.2003 vom Regierungspräsidium Gießen abgelehnt wurde.
Die Gründe, die die an den Beratungen beteiligte Tierschutzkommisson angeführt hat, sind wissenschaftlich für alle sonst am Projekt beteiligten Personen nicht nachvollziehbar. Ohne ein solches Projekt wird es aber keine wissenschaftlich auswertbaren Daten geben, um gegen die Empfehlung des Gutachtens zu §11b Tierschutzgesetz vorzugehen. Ein weiterer Versuch der Genehmigung des Projekts in einem anderen Bundesland scheiterte zuletzt daran, dass die beteiligten Züchter teilweise in Bundesländer wohnen, bei denen das Zuchtverbot bereits behördlich vollzogen wird.
Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, das Projekt unter den geplanten Bedingungen außerhalb eines genehmigungspflichtigen Tierversuchs stattfinden zu lassen. Als einzige Änderung ergibt sich, dass wir eine Blutprobe bei der Audiometrie, wie im ursprünglichen Programm vorgesehen, nicht mehr verpflichtend fordern können, da diese eine ebensolche Genehmigung voraussetzen würde. Alle übrigen tierärztlichen Tätigkeiten unterliegen nicht der Pflicht, einen Tierversuch zu beantragen.
Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass in dem nun vorgesehenen Rahmen die Zucht von weißen Katzen weiterhin behördlich reglementiert werden kann, wofür die teilnehmenden Vereine nicht verantwortlich sind. Wir bitten Besitzer weißer Katzen, im Sinne des Fortbestand der weißen Katzen trotz der Freiwilligkeit weiterhin am Projekt teilzunehmen.
Freiwillige
populationsgenetische Untersuchungen zur Vererbung der Taubheit bei weißen
Katzen („Dominantes Weiß“ ).
Das Gutachten zu §11b Tierschutzgesetz vom 02.06.1999 bewertet diese Form der Taubheit bei der weißen Katze als leidensrelevant, und folglich wurde die absichtliche Zucht von weißen Katzen unter Nutzung der Genwirkung des Allels „W“ verboten (u.a. in Hessen durch den Erlass über den Vollzug des §11b des Tierschutzgesetzes vom 21.06.2002).
Völlig offen ist allerdings die Frage, wie eng der Zusammenhang zwischen Fellfarbe und Taubheit genetisch gesehen ist. Anders formuliert: Haben hörende weiße Katzen im Durchschnitt weniger taube Nachkommen als taube weiße Katzen, und gibt es signifikante Unterschiede in der Frequenz tauber Nachkommen in den Nachkommenschaften verschiedener Tiere?
Das Ziel des vorliegenden Projektes ist, diese Frage zu klären. Dazu sollen weiße Kater an jeweils mehrere Katzen ohne Scheckungsweiß (S) oder Pointabzeichen angepaart werden. Sowohl die Elterntiere, als auch alle Nachkommen sollen einem audiometrischen Test unterzogen werden und alle relevanten Daten (Verwandtschaft, Phänotyp hinsichtlich Fell- und Augenfarbe, audiometrische Daten) registriert werden. Aus diesem Datenmaterial soll durch statistische Methoden die Erblichkeit für Taubheit geschätzt werden. Damit lässt sich abschätzen, ob ein Zuchtprogramm, das audiometrische Daten der Zuchttiere und ihrer Nachkommen berücksichtigt, eine Züchtung weißer Katzen bei gleichzeitiger Verminderung des Anteils tauber Tiere von Generation erreichen kann.
Die Ergebnisse können als Entscheidungsgrundlage dienen, ob ein solches Zuchprogramm ausreichend Aussicht auf Erfolg hat, und entsprechend eine Zucht unter Einhaltung der relevanten Selektionskriterien gestattet werden kann oder nicht. Katzenzuchtverbände, die an diesem Projekt teilnehmen wollen, haben sich unter Federführung des 1.DEKZV e.V. zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Jeder Züchter, der einem der in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Zuchtverbänden angehört und beabsichtigt, mit dem Weißfaktor zu züchten, meldet dieses der Arbeitsgemeinschaft unter Angabe aller relevanten Daten. Diese sind: Name des Züchters, Name der Katze, Identifikationsnummer(n) (Tätowierungsnummer oder Chipnummer, Zuchtbuchnummer), Farbe, Augenfarbe und Abstammung der Katze und des Katers (Falls nicht identisch mit Katzenbesitzer auch dessen Besitzer). Nach Geburt werden alle Nachkommen innerhalb der ersten Lebenswoche registriert, alle Nachkommen müssen gemeldet werden (auch Totgeburten sowie Tiere, die vor Durchführung der audiometrischen Untersuchung sterben). Alle am Projekt beteiligten Tiere müssen gechipt sein oder werden. Kater müssen vor dem ersten Deckeinsatz audiometrisch und ophthalmologisch untersucht sein. Katzen müssen spätestens mit den Nachkommen aus dem ersten Wurf im Rahmen dieses Versuches untersucht werden. Die audiometrischen Daten der Tiere werden vom Untersucher direkt an die Arbeitsgemeinschaft übermittelt. Nach der Geburt eines Wurfes werden auf gleichem Weg die entsprechenden Daten aller Wurfgeschwister (der vorgegebenen Zeitpunkt der audiometrischen Untersuchung wurde bereits festgelegt) erhoben und übermittelt.
Die Ergebnisse aller audiometrischen und ophthalmologischen Untersuchungen der Verbände werden in einer Datenbank gespeichert. Alle Ergebnisse aus den Messungen innerhalb des Projekts sind während dessen Laufzeit geheim zu halten, um zu verhindern, dass voreilige selektiven Einzelfällen wissenschaftlich nicht haltbare Schlussfolgerungen von Dritten gezogen werden können. Die audiometrischen Untersuchungen können nur bei einem zertifizierten Tierarzt der Liste des 1.DEKZV e.V. durchgeführt werden. In der Anfangsphase des Projekts kann die Auswahl von Katern zunächst frei erfolgen. Mit zunehmender Anzahl von Würfen ist aber sicher zu stellen, dass von jedem Kater eine Mindestanzahl von Würfen in die Auswertung eingeht. Dies wird reguliert, in dem den Züchtern mitgeteilt wird, welche Kater über zu wenige Würfe verfügen. Diese sollten dann bevorzugt eingesetzt werden. Bei ausreichendem Datenmaterial erfolgt eine abschließende Auswertung. Je nach Ergebnis der Auswertung kann dann nach einer wissenschaftlichen Veröffentlichung der Ergebnisse an die zuständigen Behörden herangetreten werden, oder es sollte wegen fehlender Aussichten auf erfolgreiche Selektion gegen Taubheit auf weitere Verwendung des „Weißgens“ in der Katzenzucht verzichtet werden. Die Ergebnisse werden nur Anonymiesiert veröffentlicht. Das heißt, kein Tier wird so beschrieben oder genannt, dass dessen Identität von einem Dritten herausgefunden werden kann.
Es ist außerdem sicherzustellen, dass Katzen, bei denen Taubheit diagnostiziert wird, nur mit dieser Information und der Verpflichtung, die Katze kastrieren zu lassen, an Liebhaber abgegeben werden, um eine angemessene Betreuung dieser Tiere sicherzustellen und ein weiteres Züchten außerhalb der Arbeitsgemeinschaft zu verhindern.
Parallel zum Zuchtprogramm liegt das Züchten mit weißen weiblichen Katzen in der jeweiligen Verantwortung der Züchter zu den bisher notwendigen Bedingungen.
Weitere Auskünfte zum Weißzuchtprogramm erhalten Sie über den Gesundheitsausschuss des 1.DEKZV e.V. von Frau Sonja Krieger